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   VG Freiburg, 21.11.2013 - A 4 K 2031/12   

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https://dejure.org/2013,35500
VG Freiburg, 21.11.2013 - A 4 K 2031/12 (https://dejure.org/2013,35500)
VG Freiburg, Entscheidung vom 21.11.2013 - A 4 K 2031/12 (https://dejure.org/2013,35500)
VG Freiburg, Entscheidung vom 21. November 2013 - A 4 K 2031/12 (https://dejure.org/2013,35500)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen von räumlichen Beschränkungen nach § 56 Abs. 3 AsylVfG nach Abschluss des Asylverfahrens und Erlöschen der Aufenthaltsgestattung; Geltung der räumlichen Beschränkung eines vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländers auf das (gesamte) Gebiet eines Bundeslandes nach ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylVfG § 56 Abs. 3, AufenthG § 61 Abs. 1 S. 1, AufenthG § 61 Abs. 1 S. 3, AufenthG § 61 Abs. 1 S. 4
    Räumliche Beschränkung, Umverteilung, landesinterne Umverteilung, Aufenthaltsgesetz, Ablehnungsbescheid, Beendigung des Asylverfahrens, Asylverfahren, Wohnsitzauflage, Aufenthaltsgestattung, Erlöschen, nationales Abschiebungsverbot, krankheitsbedingtes Abschiebungsverbot

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 56 Abs 3 AsylVfG 1992, § 67 Abs 1 Nr 6 AsylVfG 1992, § 61 Abs 1 S 1 AufenthG 2004, § 61 Abs 1 S 3 AufenthG 2004, § 61 Abs 1 S 4 AufenthG 2004
    Wirkung räumlicher Beschränkungen nach Erlöschen der Aufenthaltsgestattung; Anspruchsgrundlage für eine Umverteilung nach Beendigung des Asylverfahrens; Fortgeltung einer engeren als landesweiten räumlichen Beschränkung; Rechtsgrundlage für eine fortgeltende räumliche ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländerrecht; Asylverfahrensrecht - ehemaliger Asylbewerber; Aufenthaltsgestattung; räumliche Beschränkung; Fortgeltung; Aufhebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Räumliche Aufenthaltsbeschränkungen bleiben nach Erlöschen der Aufenthaltsgestattung bestehen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Räumliche Aufenthaltsbeschränkungen bleiben nach Erlöschen der Aufenthaltsgestattung bestehen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 26.11.2007 - 11 S 2492/07

    Asylbewerber; Änderung der Wohnsitzauflage keine asylverfahrensrechtliche

    Auszug aus VG Freiburg, 21.11.2013 - A 4 K 2031/12
    Vielmehr kommt als Rechtsgrundlage insoweit nur noch das (allgemeine) Aufenthaltsgesetz in Betracht ( VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 26.11.2007, AuAS 2008, 22; Grünewald, in: Gemeinschaftkommentar zum Asylverfahrensgesetz, Stand: Febr. 2013, Bd. 3-II, § 60 RdNr. 77; Bergmann, a.a.O., § 56 AsylVfG RdNr. 10 ), in dem es keine Rechtsgrundlage für die Umverteilung eines Ausländers durch eine Ausländerbehörde in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Ausländerbehörde gibt ( vgl. hierzu VG Freiburg, Urteil vom 30.06.2011 - 4 K 1073/10 -, juris, m.w.N. ).

    21 2.2 Soweit der Kläger hilfsweise die Aufhebung der räumlichen Beschränkung in Form der Verpflichtung zum (alleinigen) Aufenthalt im S.-Kreis begehrt, kommt, da er vollziehbar ausreisepflichtig ist - er besitzt keinen Aufenthaltstitel und ist deshalb (trotz eines festgestellten Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG) ausreisepflichtig ( vgl. § 50 Abs. 1 AufenthG ) und die Ausreisepflicht ist nach Maßgabe von § 58 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 1 und 2 AufenthG auch vollziehbar -, für dieses Begehren allein § 61 Abs. 1 Satz 3 und 4 AufenthG in Betracht ( vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 26.11.2007, a.a.O.; Grünewald, a.a.O., § 60 RdNr. 77; Bergmann, a.a.O., § 56 AsylVfG RdNr. 10 ).

  • OVG Hamburg, 27.08.2012 - 5 Bs 178/12

    Einstweilige Anordnung; Aufenthalt im Zuständigkeitsbereich einer

    Auszug aus VG Freiburg, 21.11.2013 - A 4 K 2031/12
    Denn nach § 56 Abs. 3 AsylVfG bleiben räumliche Beschränkungen auch nach dem Erlöschen der Aufenthaltsgestattung in Kraft, bis sie aufgehoben werden; das gilt nach allgemeiner Auffassung zumindest dann, wenn dem Ausländer nach dem Abschluss des Asylverfahrens weder ein Aufenthaltstitel noch eine (asylunabhängige) Duldung erteilt worden ist, wie das bei dem Kläger der Fall ist ( vgl. hierzu Armbruster, in: Hypertextkommentar zum Ausländerrecht - HTK-AuslR -, Stand: 01.11.2013, Anm. 1 zu § 61 Abs. 1 AufenthG "Wohnsitzwechsel", m.w.N.; vgl. u. a. auch OVG Hamburg, Beschluss vom 27.08.2012, DVBl 2012, 1519 ).
  • VG Freiburg, 30.06.2011 - 4 K 1073/10

    Rechtsnatur einer Wohnsitzauflage; Ermächtigung zum Erlass einer Wohnsitzauflage;

    Auszug aus VG Freiburg, 21.11.2013 - A 4 K 2031/12
    Vielmehr kommt als Rechtsgrundlage insoweit nur noch das (allgemeine) Aufenthaltsgesetz in Betracht ( VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 26.11.2007, AuAS 2008, 22; Grünewald, in: Gemeinschaftkommentar zum Asylverfahrensgesetz, Stand: Febr. 2013, Bd. 3-II, § 60 RdNr. 77; Bergmann, a.a.O., § 56 AsylVfG RdNr. 10 ), in dem es keine Rechtsgrundlage für die Umverteilung eines Ausländers durch eine Ausländerbehörde in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Ausländerbehörde gibt ( vgl. hierzu VG Freiburg, Urteil vom 30.06.2011 - 4 K 1073/10 -, juris, m.w.N. ).
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